Pfarreienrat

In einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Pfarreienrat zur verbindlichen Zusammenarbeit in pastoralen Fragen gebildet. Dieser Pfarreienrat besteht aus amtlichen Mitgliedern und Delegierten aus den Pfarrgemeinderäten. Die Amtszeit beträgt entsprechend den Pfarrgemeinderäten 4 Jahre. Er erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft, d. h. er berät über Regelungen der gottesdienstlichen Feiern; er ist verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus erarbeitet der Pfarreienrat ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit.
Darüber hinaus wählt der Pfarreienrat VertreterInnen aus seiner Mitte in den Dekanatsrat.

Mitglieder:
Beate Fasen (Vorsitzende)
Rita Schüssler
Annette Schlüter
Dieter Marquardt
Barbara Schmitz
Evelyne Mein-Phlepsen
Martin Wirtz
Christel Mauer