PfarreienratIn einer Pfarreiengemeinschaft wird ein Pfarreienrat zur verbindlichen Zusammenarbeit in pastoralen Fragen gebildet. Dieser Pfarreienrat besteht aus amtlichen Mitgliedern und Delegierten aus den Pfarrgemeinderäten. Die Amtszeit beträgt entsprechend den Pfarrgemeinderäten 4 Jahre. Er erarbeitet eine pastorale Planung für die Pfarreiengemeinschaft, d. h. er berät über Regelungen der gottesdienstlichen Feiern; er ist verantwortlich für die Vernetzung der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zwischen den Pfarrgemeinden und unterstützt sie bei ihrer Tätigkeit. Darüber hinaus erarbeitet der Pfarreienrat ein Konzept zur Öffentlichkeitsarbeit. |

