Geschichte

Der Berndorfer Kirchenpatron, der Apostelfürst St. Petrus, und die Lage der alten Kirche auf einer Bergkuppe weisen auf ein sehr hohes Alter von Kirche und Pfarrei hin. So wird die Pfarrei schon 1021 in einer Urkunde genannt, und der Ort selbst wird erstmals 1121 erwähnt. Damals gehörte die Kirche dem Kloster Steinfeld, und so ist es nicht verwunderlich, dass der erste (bereits 1148 !) namentlich bekannte Priester von Berndorf, er hieß Everwin, ein Probst des Klosters Steinfeld war. Die Pfarrei gehörte seit ihrer Entstehung zum Eifeldekanat des Erzbistums Köln und ist seit 1802 Teil des Bistums Trier.

Pfarrgemeinderat / Verwaltungsrat

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat ist einerseits das vom Bischof anerkannte Organ zur Förderung und Koordinierung des Laienapostolates in der Pfarrei und andererseits der für die Pfarrei vorgesehene Pastoralrat. Er besteht aus amtlichen, gewählten und berufenen Mitgliedern und wird für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt.
Er macht es sich zur Aufgabe, den Aufbau einer lebendigen Gemeinde zu unterstützen, die Frohe Botschaft zu verkündigen und die Feier des Glaubens im Gottesdienst und dem Dienst am Nächsten zu unterstützen. Die gewählten und berufenen Mitglieder tragen zusammen mit dem Pfarrer und der Gemeindereferentin die Verantwortung für das Gemeindeleben und wirken beratend oder entscheidend mit. Der Pfarrgemeinderat bemüht sich, das Bewusstsein für die Mitverantwortung in der Pfarrei zu entwickeln und die Charismen in der Pfarrei zu entdecken und zu stärken. Bei Bedarf bildet er Sachausschüsse und benennt Beauftragte für bestimmte Sachbereiche.
Darüber hinaus wählt der Pfarrgemeinderat die Mitglieder des Verwaltungsrates für die Kirchengemeinden und er wählt Delegierte in den Pfarreienrat.


Mitglieder des Pfarrgemeinderates Berndorf sind:
Erdorf, Achim (Vorsitzender), Mies, Judith (Stellvertreterin), Editha Becker, Werner Bell, Margit Leyendecker, Gerd Weber, Pastoralreferent Michael Schlüter (Hillesheim), Martin Wirtz (Hillesheim), Pfarrer Mittermüller

 

 

Verwaltungsrat

Die Kirchengemeinden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch auf materielle Mittel angewiesen. Geordnet ist die kirchliche Vermögensverwaltung sowohl durch kirchliches als auch durch staatliches Recht. Das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten, zu vermehren und sinnvoll zu verwenden, ist Aufgabe des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde.
„Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.“  (§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier)
Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und erstellt die Jahresrechnung. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer (Vorsitzender) und den gewählten Mitgliedern und wird vom Pfarrgemeinderat für 8 Jahre gewählt. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt. Es wird unentgeltlich ausgeübt. Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich.

 

Mitglieder z.Zt.: Pfarrer Patrick Mittermüller (Vorsitzender), Albert Bell (stellvertretender Vorsitzender, Zum Ablasskreuz 16), Josef Plötzer (Birkenstr. 13), Martha Neumetzler (Amselweg 2).