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Die Kirchengemeinden sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch auf materielle Mittel angewiesen. Geordnet ist die kirchliche Vermögensverwaltung sowohl durch kirchliches als auch durch staatliches Recht. Das Vermögen der Kirchengemeinde zu verwalten, zu vermehren und sinnvoll zu verwenden, ist Aufgabe des Verwaltungsrates der Kirchengemeinde. „Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Kirchengemeinde und das Vermögen.“ (§ 1 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltung und Vertretung des Kirchenvermögens im Bistum Trier) Der Verwaltungsrat beschließt einen Haushaltsplan für jedes Haushaltsjahr und erstellt die Jahresrechnung. Der Verwaltungsrat besteht aus dem Pfarrer (Vorsitzender) und den gewählten Mitgliedern und wird vom Pfarrgemeinderat für 8 Jahre gewählt. Die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat ist ein Ehrenamt. Es wird unentgeltlich ausgeübt. Die Sitzungen des Verwaltungsrates sind nicht öffentlich.
Mitglieder z.Zt.: Pfarrer Patrick Mittermüller (Vorsitzender), Richard Esch (stellvertretender Vorsitzender), Ottmar Brück, Werner Michels, Hans-Walter Blankenheim, Irmgard Meyer, Gerti Hennes
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